Betriebsstätten im Detail
Als ausländischer Unternehmer, hat der österreichische Staat typischerweise erst dann ein Besteuerungsrecht an Ihren Aktivitäten in Österreich, wenn Sie über eine Kapitalgesellschaft oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen. Im Unterschied zur österreichischen Kapitalgesellschaft kann eine Betriebsstätte in Österreich bereits aufgrund Ihrer bloßen regelmäßigen Präsenz entstehen; die Betriebsstätte erfordert keine aktive Registrierung Ihrerseits.
Sollten Sie über eine Betriebsstätte verfügen, sind hiermit Berichtspflichten und Gewinnermittlungspflichten verbunden. Es bedarf einer Abgrenzung des Gewinnes Ihres Unternehmens zwischen Ihrem ausländischen Stammhaus und Ihrer österreichischen Betriebsstätte. Dies ist in der Praxis oftmals kein leichtes Unterfangen. Oftmals ist aus steuerlicher Sicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft empfehlenswerter.
Sind Sie österreichischer Unternehmer mit Auslandsaktivitäten, sollten Sie auf vergleichbare Regelungen zur Begründung von Betriebsstätten im Ausland Bedacht nehmen. Klare, übersichtliche Strukturen sind auch hier zu empfehlen. Die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland hat gleichsam Auswirkungen auf die Besteuerung Ihres Unternehmens in Österreich. Anfänglich kann die Möglichkeit bestehen, Verluste der ausländischen Betriebsstätte in Österreich zu verwerten.
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