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Grenzüberschreitender Personaleinsatz

Mit uns lässt sich Ihr Personal grenzenlos einsetzen

Grenzüberschreitender Personaleinsatz im Detail

Werden ihre Mitarbeiter grenzüberschreitend tätig, können sich daraus diverse lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen ergeben. Der grenzüberschreitende Personaleinsatz ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich geprägt von einem strengen und sehr komplexen Formalismus.

Nur wenn Sie rechtzeitig die erforderlichen Formulare beantragen, kann sichergestellt werden, dass es zu keiner Doppelbelastung für Sie oder Ihre Mitarbeiter kommt. Genau hier können Sie auf uns vertrauen. 

Personaleinsatz in Österreich
Personalensatzu außehalb Österreichs

Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Themen:

Personaleinsatz in Österreich

Werden Ihre ausländischen Mitarbeiter in Österreich tätig, stellt sich auch hier die Frage der Lohnsteuerpflicht (inkl Lohnnebenkosten) und Sozialversicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter. Die zu klärenden Aspekte sind grundsätzlich dieselben wie bei einem Personaleinsatz der österreichischen Mitarbeiter außerhalb Österreichs. Es ist daher auch hier wichtig, zeitgerecht zu planen sowie notwendige Formulare einzuholen. Zudem übernehmen wir für Sie gerne etwaig anfallende jährliche Compliance-Pflichten, damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.

Personaleinsatz außerhalb Österreichs

Werden Ihre Mitarbeiter für Sie im Ausland tätig, stellt sich die Frage, ob in Österreich weiterhin eine Lohnsteuerpflicht (inkl Lohnnebnekosten) und Sozialversicherungspflicht besteht. Dies hängt von einigen Faktoren ab, wie insbesondere die Aufenthaltsdauer im Ausland und die Art der Tätigkeit und das Umfeld der Tätigkeit im Ausland. Zudem spielen auch abkommensrechtliche Beurteilungen eine große Rolle bei der Steuerabgrenzung sowie damit verbunden zu erbringende Entlastungsformulare für eine Entlastung von der Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter. Die österreichische Finanzverwaltung verfolgt insgesamt einen strengen Ansatz. Es ist daher dringend anzuraten, bereits vor dem Personaleinsatz im Ausland steuerliche Überlegungen anzustellen, um spätere Doppelbelastungen sowie insbesondere auch unerwünschte finanzstrafrechtliche Aspekte zu vermeiden.

Taxpro unterstützt Sie weiters mit folgenden Leistungen:

Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsrichtige Abgrenzung der Besteuerungsrechte Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Zuzug und Wegzug

Zuzüge und Wegzüge nach / von Österreich sollten steuerlich stets im Vorhinein abgeklärt werden!

Restrukturierungen

Lösungskonzepte die Ihre individuellen Anforderungen gerecht werden.

Verrechnungspreise

Die Festlegung von Verrechnungspreisen erfordert ein ganzheitliches, betriebswirtschaftliches Verständnis Ihrer Unternehmensstrukturen. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise in der Praxis.

Betriebsstätten

Ganzheitliche Betreuung in der steuerlichen Einordnung, Implementierung sowie Gewinnabgrenzung von Betriebsstätten.

Konzernsteuerrecht

Im Konzernsteuerrecht kommen all unsere Erfahrungen zusammen. Profitieren Sie davon.

Grenzüberschreitender Personaleinsatz

Wir übernehmen die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betreuung für Ihre international tätigen Mitarbeiter in Österreich.

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