Konzernsteuerrecht Detail
In Konzernen treffen zahlreiche steuerliche Themen aufeinander, angefangen von der Besteuerung Ihrer Mitarbeiter, der laufenden Körperschaftbesteuerung (inkl Gruppenbesteuerung), der situativ notwendigen Restrukturierungen, der Geschäftsexpansion im Ausland, der umsatzsteuerlichen Handhabe Ihrer Geschäftstransaktionen, der Verrechnungspreise, etc.
Wir sind Ihre Steuerberater-Kanzlei, spezialisiert auf österreichische Mittelständler und etablierte Konzerne.
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei in- und ausländischen Aktivitäten. Wir kennen diverseste Konzernstrukturen und können so optimal und effizient Ihre Anliegen umsetzen.
Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Themen:
Steuerlicher Gesundheitscheck
Das österreichische Körperschaftsteuerrecht zeichnet sich durch zahlreiche Abzugsverbote von Aufwendungen aus. Insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen können von einem Abzugsverbot betroffen sein. Aber auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen oder die Entlohnung von Managern gilt es Abzugsverbote zu bedenken.
Schachtelbeteiligungen
Das österreichische Körperschaftsteuerrecht zeichnet sich durch zahlreiche Abzugsverbote von Aufwendungen aus. Insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen können von einem Abzugsverbot betroffen sein. Aber auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen oder die Entlohnung von Managern gilt es Abzugsverbote zu bedenken.
Hinzurechnungsbesteuerung
Das österreichische Körperschaftsteuerrecht zeichnet sich durch zahlreiche Abzugsverbote von Aufwendungen aus. Insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen können von einem Abzugsverbot betroffen sein. Aber auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen oder die Entlohnung von Managern gilt es Abzugsverbote zu bedenken.
Gruppenbesteuerung
Das österreichische Körperschaftsteuerrecht zeichnet sich durch zahlreiche Abzugsverbote von Aufwendungen aus. Insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen können von einem Abzugsverbot betroffen sein. Aber auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen oder die Entlohnung von Managern gilt es Abzugsverbote zu bedenken.
Nichtabzugsfähige Aufwendungen
Das österreichische Körperschaftsteuerrecht zeichnet sich durch zahlreiche Abzugsverbote von Aufwendungen aus. Insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen können von einem Abzugsverbot betroffen sein. Aber auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen oder die Entlohnung von Managern gilt es Abzugsverbote zu bedenken.