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Verrechnungspreise

Mit uns werden Ihre Gewinne fremdüblich aufgeteilt

Unser Angebot im Bereich Vrechnungspreise im Detail

Die Festlegung von Verrechnungspreisen erfordert ein ganzheitliches, betriebswirtschaftliches Verständnis Ihrer Unternehmensstrukturen. Zudem geraten Verrechnungspreise zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung.

 

Genau hier unterstützen wir Sie und entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte sowie robuste Lösungsansätze. Unser Ziel ist es Ihr unternehmerisches Leben leichter und sorgenloser zu gestalten

Unser Angebot im Bereich Verrechnungspreise

Bei Verrechnungspreisen übernehmen wir für Sie gerne das Steuer und geleiten Sie durch unser sicheres Fahrwasser. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Konzeption, Implementierung, Dokumentation und Verteidigung zahlreicher Verrechnungspreissysteme in diversen Unternehmensbranchen. Unsere Publikationen in der Literatur unterstreichen unsere Expertise.

Benchmarkig-Studien

Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Themen:

Gesundheitscheck des bestehenden Verrechnungspreissystems

Wir werfen einen Blick über ihr bestehendes Verrechnungspreissystem. Unser Output ist eine Ersteinschätzung über die Belastbarkeit des Systems, Fremdüblichkeit der konzerninternen Verträge, möglicher Optimierungspotenziale sowie Erfüllung der Dokumentationspflichten.

Konzeption von Verrechnungspreissystemen

Ein fremdübliches Verrechnungspreissystem erfordert in einem ersten Schritt ein genaues Verständnis über die Geschäftstätigkeiten Ihrer verbundenen Unternehmen. Zunächst ist anhand einer sogenannten Funktions- und Risikoanalyse festzustellen, in welcher Bandbreite das verbundene Unternehmen zu den Gewinnen des gesamten Unternehmens beitragen kann. Anhand dessen ist die am besten geeignete Verrechnungspreismethode auszuwählen. Es handelt sich hierbei um das Grundgerüst der Verrechnungspreise, auf das die konkrete Festlegung des Verrechnungspreises aufbaut. Das Grundgerüst hat im Vergleich zu der Preisfestlegung den größten Effekt auf die Gewinnzuordnung zwischen Ihren Unternehmen.

Fremdübliche Preisfestlegung

Ist das Verrechnungspreissystem als Grundgerüst aufgebaut, geht um die Festlegung des fremdüblichen Verrechnungspreises für die einzelnen konzerninternen Transaktionen. Wie die Preise festzulegen sind, hängt von der Verrechnungspreismethode ab. Insgesamt existieren in der Verrechnungspreiswelt fünf Verrechnungspreismethoden. Beispielsweise bei der Preisvergleichsmethode als eine der fünf Methoden richtet sich der Verrechnungspreis nach Preisen am Markt zwischen fremden Dritten. Bei der Nettomargenmethode hingegen sind im Wege einer Benchmarkingstudie Nettomargen von Dritten zu ermitteln. Egal wie ihr Verrechnungspreissystem ausgestaltet ist, wir können Sie unterstützen und mit Ihnen den fremdüblichen Verrechnungspreis festlegen.

Konzerninterne Verträge

Von der Finanzverwaltung werden grundsätzlich nur schriftliche Verträge anerkannt. Daher sollten die konzerninternen Transaktionen im Anschluss an die Preisfestlegung in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. In gemeinsamer Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwalts-Kollegen setzen wir für Sie die konzerninternen Verträge auf. Wir achten darauf, dass der Vertrag aus Sicht der Verrechnungspreise fremdübliche Vertragsbestandteile beinhaltet und der festgelegte Preis im Einklang mit den Vertragskonditionen steht. Beispielsweise erhöht die Finanzverwaltung für die Anerkennung von Verrechnungspreisen zunehmend die Anforderungen an eine präzise und detaillierte Beschreibung der Leistungserbringung.

Erstellung von Benchmarkingstudien

Insbesondere in klassischen Verrechnungspreisstrukturen werden die Verrechnungspreise mittels Benchmarkingstudien festgelegt (zB für Vertriebsunternehmen, Auftragsproduzenten). Der Prozess zur Erstellung von Benchmarkingstudien ist weitestgehend standardisiert. Die entscheidende Kompetenz liegt bei der Auswahl der richtigen Suchparameter für die Vergleichsunternehmen sowie Filterung, welche Vergleichsunternehmen am besten geeignet sind, um die Belastbarkeit der Studien zu erhöhen. Benchmarkingstudien sind zudem in regelmäßigen Zeitabständen (typischerweise alle drei Jahre) zu erneuern.

Verrechnungspreisdokumentation

Verrechnungspreise sind zu dokumentieren. Der Umfang der verpflichtenden Dokumentation richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens sowie der Komplexität ihrer konzerninternen Transaktionen. Ein gewisser Mindeststandard sollte in jedem Falle eingehalten werden. Wir können Ihre Dokumentationspflichten übernehmen und Ihnen eine passgenaue Dokumentation anbieten, die die Mindestpflichten einhält, elementare Dokumentationselemente besonders beachtet sowie überbürdende Überdokumentationen vermeidet.

Verrechnungsverteidigung

Verrechnungspreise rücken zunehmend in den Fokus von Betriebsprüfungen. Zunächst muss die Verrechnungspreisdokumentation die kritische Durchsicht des Prüfers standhalten. Der Prüfer kann weitreichendere Informationen verlangen. Eine konsistente und lückenlose Dokumentation sowie Beantwortung der Fragen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten Ihrer verbundenen Unternehmen ist hierbei besonders wichtig. In weiterer Folge kann der Betriebsprüfer abweichende Ansichten zu der ausgewählten Verrechnungspreismethode oder einem konkret festgelegten Verrechnungspreis haben. Hier bedarf es einer präzisen Stellungnahme, die mit treffsicherer Literatur, die Gründe für den eingeschlagenen Weg darlegen. Zudem sollten Besprechungen mit der Betriebsprüfung genutzt werden, um möglichst rasch eine einvernehmliche Lösung auf beiden Seiten herbeizuführen und damit ein langwieriges sowie kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Rulings und Verständigungsverfahren

Bei Verrechnungspreisen steht für uns die Rechtssicherheit im Vordergrund. Oftmals lohnt es sich nicht Grenzwege zu bestreiten, um die Verrechnungspreise zu optimieren. Es ist stets der Umstand zu beachten, dass grenzüberschreitende Verrechnungspreise in mindestens zwei Ländern geprüft werden können. Selbst wenn Verrechnungspreise nicht steuergetrieben sind, kann es zu Diskussionen mit der Betriebsprüfung in beiden Ländern kommen sowie die Länder zudem untereinander uneinig sein. Für uns ist es daher von großer Wichtigkeit ein für beide Finanzverwaltungen robustes Verrechnungspreissystem zu implementieren. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, bietet es sich mitunter an, den Verrechnungspreis in einem Staat oder in allen involvierten Staaten mit der Finanzverwaltung vorab abzustimmen. Sollte es hingegen zu Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung oder zwischen den involvierten Staaten kommen, sollte überlegt werden, ein Verständigungsverfahren zwischen den Staaten zu beantragen. Mit einem erfolgreichen Verständigungsverfahren kann eine ansonsten eintretende Doppelbesteuerung für den Steuerpflichtigen vermieden werden.
Verrechnungssysteme
Gesundheitscheck Verrechnungspreise
konzerninterne Verträge
Verrechnungspreis-Dokumentation
Rulings und Verständigungsvefahen
Verrechnungsverteidigung
Fremdübliche Preisfestlegung

Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Leistungen:

Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsrichtige Abgrenzung der Besteuerungsrechte Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Zuzug und Wegzug

Zuzüge und Wegzüge nach / von Österreich sollten steuerlich stets im Vorhinein abgeklärt werden!

Restrukturierungen

Lösungskonzepte die Ihre individuellen Anforderungen gerecht werden.

Verrechnungspreise

Die Festlegung von Verrechnungspreisen erfordert ein ganzheitliches, betriebswirtschaftliches Verständnis Ihrer Unternehmensstrukturen. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise in der Praxis.

Betriebsstätten

Ganzheitliche Betreuung in der steuerlichen Einordnung, Implementierung sowie Gewinnabgrenzung von Betriebsstätten.

Konzernsteuerrecht

Im Konzernsteuerrecht kommen all unsere Erfahrungen zusammen. Profitieren Sie davon.

Grenzüberschreitender Personaleinsatz

Wir übernehmen die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betreuung für Ihre international tätigen Mitarbeiter in Österreich.

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